Die Berechnung meiner Leistungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Private Krankenversicherungen
und Beihilfestellen sowie Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung erstatten je nach Tarif einen Teil der Behandlungskosten oder übernehmen die Gesamtgebühren.
Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Versicherung/Beihilfestelle.
Eine Rechnung zur Vorlage bei Ihrer Versicherung/Beihilfestelle erfolgt zeitnah. Werden Behandlungskosten nur teilweise erstattet, ist der Differenzbetrag selbst zu tragen.
Gesetzliche Krankenversicherungen
übernehmen leider keine Behandlungskosten durch Heilpraktiker*innen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker*innen abzuschließen (s.o.).
Vor der Behandlung wird das Honorar mit Ihnen besprochen.
Die Rechnungen können Sie gegebenenfalls steuerlich geltend machen.